(1) Die Bezahlung der Waren oder Dienstleistungen erfolgt wahlweise per Bankeinzug, Bar, auf Rechnung oder mittels Vorkasse. MARIC Service GmbH behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen.
(2) Bei Zahlung auf Rechnung verpflichtet sich der Kunde, den Rechnungsbetrag innerhalb von 7Tagen nach Erhalt der Ware zu begleichen. Bei Zahlung per Bankeinzug erfolgt die Abbuchung innerhalb 7 Tagen nach Leistungserbringung bzw. innerhalb eines Monats nach Auftragsbestätigung.
(3) Wird keine Zahlungsvereinbarung getroffen, gilt immer „Zahlbar sofort und ohne jeden Abzug“.
(4) Die Zurückhaltung von Zahlungen und die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Bestellers ist nur dann statthaft, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(5) Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von mindestens 8%. p.a. über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
(6) Umstände, die uns nach Vertragsabschluss bekannt werden und die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, so dass die Nichteinbringung unserer Zahlungsansprüche befürchtet werden muss, berechtigen uns dazu, noch nicht erfolgte Lieferungen und/ oder Dienstleistungen nur gegen Vorkasse auszuführen. Weiter sind wir berechtigt, nachangemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In diesem Falle wird die Weiterveräußerung der gelieferten Waren hiermit ausdrücklich untersagt.